Termin: 11. Juni 2026
Antrag auf Klarstellung der Karten- und Gebietsrechte
Aufgrund eines entsprechenden Antrags stellt der ÖFOL Vorstand klar:
ÖFOL Mitgliedsvereinen und deren (Lizenz-)Mitgliedern ist es nach dem geltenden Regelwerk nicht gestattet, überall in Österreich OL-Karten aufzunehmen, unabhängig davon, ob es für dieses Gebiet bereits eine Reservierung bzw. auch eine OL-Karte gibt, und diese Karten für Sportaktivitäten (ausgenommen Veranstaltungen, die von Verbandsseite vergeben werden) zu nutzen bzw. vermarkten.
Im Kartenregelwerk des ÖFOL werde klargestellt, dass Vereine Orientierungssport-Aktivitäten nur in jenen Gebieten durchführen dürfen, wo sie das Gebietsrecht innehaben oder eine entsprechende Genehmigung des innehabenden Vereins vorliegt.
Verstöße gegen das Regelwerk durch ÖFOL-Vollmitglieder, deren Lizenzmitglieder oder Vereinsmitglieder (…) stellen eine Pflichtverletzung gem. § 6 ÖFOL Statuten dar und können vom ÖFOL Vorstand oder der Mitgliederversammlung sanktioniert werden.
Antrag auf Anpassung der Protestgebühr
Auf Antrag eines ÖFOL Mitgliedsvereins beschließt der ÖFOL Vorstand, die Protestgebühr von derzeit 20 € auf 50 € anzuheben.
Begründung:
- Die aktuelle Protestgebühr von 20 € wurde seit vielen Jahren nicht angepasst.
- Mit einer Erhöhung auf 50€ orientiert sich der ÖFOL stärker an den internationalen Standards.
- Bei internationalen IOF-Meisterschaften wie Weltmeisterschaften, Junioren-
Weltmeisterschaften oder Weltcupveranstaltungen beträgt die Protestgebühr bereits heute 50€. - Ziel der Anpassung ist nicht, berechtigte Proteste zu verhindern, sondern die
Hürde für formelle Proteste auf ein angemessenes Maß anzuheben. - Die Behandlung von Protesten ist für Wettkampfleitung, Jury, Veranstalter und
Verbandsfunktionär:innen mit einem beträchtlichen organisatorischen Aufwand verbunden.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass künftig auch für die Berufung gegen Juryentscheidungen zu Protesten eine Gebühr eingehoben werden soll. Diese wurde mit 100 € festgelegt.
Die neue Gebührenregelung gilt ab der Wettkampfsaison 2027.
Behandlung der Berufung gegen die Entscheidung der Jury vom 25. Mai 2026
Nach dem 10. AC Mittel am 25. Mai 2026 auf der Seetaleralpe wurde ein Protest eingebracht. Die Jury hat diesen Protest abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung wurde von Helmut Grassinger eine Berufung eingebracht, die vom Vorstand in der 254. ÖFOL Vorstandssitzung behandelt wurde.
Festgestellt wird, dass die Situation für alle Läufer dieser Kategorie dieselbe war. Es lag somit kein Mangel an Fairness vor. Festgestellt wird außerdem, dass grundsätzlich die Postenbeschreibung auf der Karte gilt.
Auf Antrag von Wettkampfreferent Dominik Lapornik bestätigt der Vorstand die Entscheidung der Jury und weist die Berufung ab.
Aufbewahren von Audioaufnahmen von Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen des ÖFOL werden aktuell aufgezeichnet und (teilweise mit KI-Unterstützung) transkribiert. Im Sinne des Datenschutzes wird beschlossen, Aufzeichnungen von Vorstandssitzungen nach Freigabe des schriftlichen Protokolls zu löschen.
Gratulation an das erfolgreiche MTBO Team
Im Rahmen der Vorstandssitzung wird dem bei der Europameisterschaft in Portugal im Mai 2026 höchst erfolgreichen MTBO-Team gratuliert. Hannes Hnilica, Jana Hnilica, Andreas Waldmann und die Trainer Thomas und Sonja Hnilica sind im Onlinemeeting anwesend und berichten über die erfreulichen Wettkampfergebnisse.
Herausragend sind die Erfolge von Hannes Hnilica, der alle vier Wettkämpfe gewonnen hat. Zu diesem Sensationsergebnis wird gratuliert und applaudiert.
Jana Hnilica wurde im Sprint Zweite, Andreas Waldmann gewann beim Massenstart die Silbermedaille und gemeinsam fuhren die Geschwister Hannes und Jana Hnilica und Andreas Waldmann in der Mixed Staffel zu Gold.
Übersetzungsprojekt Lern-Website O-Skolen
Die norwegische Website www.o-skolen.no/introkurs/en/ wird auf Deutsch übersetzt. Die Kosten für die Implementierung der deutschen Texte in die Website teilen sich die Orientierungslaufverbände in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Der ÖFOL Vorstand gibt die dafür anfallenden Kosten frei.